Beschlossen wurden Sonderregelungen für Vereine, die sich insbesondere auf die Durchführung von Jahreshaupt- und Mitgliederversammlungen beziehen. Demnach werden vorübergehend Erleichterungen für die Durchführung von Hauptversammlungen von Vereinen geschaffen. Diese Regelungen gelten für das Jahr 2020 und können durch den Bund auf das Jahr 2021 verlängert werden. Nach den bisherigen Regelungen dürfen Vereine ihre Mitgliederversammlungen nur als Präsenzversammlungen vornehmen, um dort ihre Mitgliederrechte auszuüben. Nun kann der Vorstand die Teilnahme an Mitgliederversammlungen auch virtuell ermöglichen, ohne dass dies expliziert in den Vereinssatzungen vorgesehen sein muss. Auch wird erstmals die Möglichkeit einer präsenzlosen Hauptversammlung geschaffen. Darüber hinaus wird die Einberufungsfrist auf 21 Tage verkürzt. Weiter gibt es nun eine Regelung, die Vereinen einen vorübergehenden Fortbestand bestimmter Organbestellungen ermöglicht, sofern diese ablaufen, ohne dass neue Organmitglieder bestellt werden können. Vorstände können also länger im Amt bleiben, wenn dies krisenbedingt nicht anders möglich ist.
Viele weitere Informationen finden Sie über das Internet, z.B. auf der Homepage der FDP-Landtagsfraktion (https://fdp-dvp-fraktion.de/). Für Fragen steht Ihnen der Landtagsabgeordnete Jochen Haußmann gerne zur Verfügung:
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