Die Unternehmen sind verpflichtet Buchungsbelege und alle anderen steuerrelevanten Unterlagen grundsätzlich bis zu zehn Jahre aufzubewahren. Aus diesem Grund sind viele Betriebe gezwungen, zusätzlichen Lagerraum anzumieten oder sich baulich zu vergrößern. Selbst bei elektronischen Dokumenten muss die Software und Hardware-Umgebung nebst Support aufrechterhalten werden, auch wenn bereits eine andere IT-Struktur vorhanden und somit eine neue Software verwendet wird.
Die FDP möchte diese Aufbewahrungsfristen auf fünf Jahre verkürzen. Dies würde, verbunden mit einer zeitnahen Betriebsprüfung, die Bürokratiekosten bei Verwaltung und den Unternehmen um 1,7 Mrd. Euro vermindern.
Sigrid Pressel